Briefe 2010

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 26/09/2010 - Quelle: NJ-Autoren

Gaskammer-Anzeige gegen Lügen-Spiegel

"Maidanek besaß keine Vergasungsanlagen"

From: dottorefrank@hotmail.com
To: NJ <thomas.brookes@usa.net>
Date: Thu, 16 Sep 2010 13:15:08

Staatsanwaltschaft Hamburg
Hauptabteilung VII, Abteilung 71
Gorch-Fock-Wall 15
20355 Hamburg

L., den 09.09.2010

Hiermit erstatte ich gegen

1. Herrn Claude Lanzmann, Aufenthalt unbekannt,

2. Herren SPIEGEL-Chefredakteure Georg Mascolo und Mathias Müller von Blumencron, Brandstwiete 19, 20457 Hamburg,

3. SPIEGEL-Redakteure Romain Leick und Martin Doerry, Brandstwiete 19, 20457 Hamburg

Strafanzeige wegen Volksverhetzung

In Verantwortung der Angezeigten wurde in DER SPIEGEL Nr. 36 / 6.9.10 veröffentlicht:

I. (Seite 150):

"Die zum Tode verurteilten Juden kamen gleich nach der Selektion an der Rampe in die Gaskammer. Sie wussten nicht einmal, dass sie in Auschwitz starben."

II. (Seite 153):

"Nackt, zu Tode erschrocken …kamen die jüdischen Frauen, jeweils 17 pro Schub, in die Gaskammer, wo siebzehn ausgebildete Friseure …mit vier Scherenschnitten all ihre Haare abschnitten…. Zwei Minuten pro Frau, nicht mehr."

III. Seite 153:

"Ich stellte eine ganz unpassende, absurde Frage: 'Gab es Spiegel in der Gaskammer?', obwohl ich genau weiß - ich habe die Gaskammern in Auschwitz und Majdanek gesehen -, dass die Wände kahl waren."

IV. Seite 153:

"Diesmal war die Antwort großartig und erschütternd, er wich nicht aus: 'Ach, wissen Sie, dort ein Gefühl zu haben war viel zu schmerzlich… Stellen Sie sich vor, Tag und Nacht zwischen Toten zu arbeiten'…"

Zu I.

Dem stehen, neben anderen, Erkenntnisse Fritjof Meyers, "Die Zahl der Opfer in Auschwitz. Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde", veröffentlicht in OSTEUROPA, Mai 2002 und November 2003, die dieser tradierten Geschichtsschreibung jede Grundlage entziehen, entgegen.

Zu II.

Dass diese Darstellung vom Geschehensablauf nicht zutreffen kann, ist offenkundig und liegt auf der Hand. Der jüdische Auschwitz-Experte Robert Jan van Pelt bekundete im kanadischen THE STAR vom 27.12.2009: "99 Prozent dessen was wir über Auschwitz wissen, können wir naturwissenschaftlich-physisch nicht beweisen." Umso verantwortungsloser sind die inkriminierten Bekundungen der Angezeigten.

Zu III.

Bei der in Auschwitz gezeigten, mit einer einfachen, nach innen zu öffnenden Holztür (!) versehenen Gaskammer, handelt es sich um einen Nachbau aus dem Jahre 1948. Zu Majdanek stellte das Landgericht Berlin bereits am 08.05.1950, AZ: PKs 3/50, fest: "Maidanek besaß keine Vergasungsanlagen." Das trifft, so u.a. Richard Krege in: »"Vernichtungslager" Treblinka – Archäologisch betrachtet«, Vierteljahreshefte für die freie Geschichtsforschung 2000, auch auf Treblinka zu, wo, so der Angezeigte Lanzmann, Friseur Abraham Bomba jüdischen Frauen vor ihrer Vergasung die Haare abschnitt.

Bereits am 05. März 1979 forderte Gabriel Cohn-Bendit in seinem Beitrag "Eine Frage des Prinzips", Libération/Paris, Seite 4: "Kämpfen wir darum, dass diese Gaskammern, die man den Touristen in den Lagern zeigt, von denen wir heute wissen, dass es sie nicht gegeben hat, zerstört werden, sonst kann es passieren, dass man uns auch nicht mehr glaubt, dessen wir sicher sind."

Zu IV.

Es wird unterstellt, dass die Opfer durch die "Haupt-Tatwaffe" des Holocaust, Zyklon B, ums Leben kamen. Der Wirkstoff dieses Insektizids, Blausäure, HCN, eine Flüssigkeit mit einem Siedepunkt von +27 Grad Celsius, ist nicht nur für Insekten sondern auch für Tier und Mensch hoch toxisch. Sich diesem Atem- und Kontaktgift auch nur wenige Augenblicke, "von Tag und Nacht" ganz zu schweigen, auszusetzen, führt unweigerlich zu Siechtum und Tod. Nichts anderes ergibt sich auch aus Fred A. Leuchter: "An Engineering Report on the Gas Chambers at Auschwitz, Birkenau and Majdanek, Poland", Toronto 1988.

Jetzt brauchen wir Ihre Hilfe, damit wir weiter aufklären können

Die Verfolgung von Juden während des Nationalsozialismus gehört zu den bedrückendsten und sensibelsten Ereignissen jüngerer deutscher Geschichte. Sie, wie durch die Angezeigten geschehen, mit Vorsatz unzutreffend darzustellen, beraubt nicht nur die Opfer ihrer Würde, sondern ist geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Dies, indem tatsachenwidrige Behauptungen zum Hass gegenüber dem jüdischen Teil der Bevölkerung aufstacheln, der sie sich, wie die zitierten, zurechnen lassen muss. Von dem dadurch generierten zerstörerischen Selbsthass der Deutsch ganz zu schweigen.

Die Handlungsweise der Angezeigten ist umso verwerflicher, als im selben SPIEGEL-Heft, S.52 ff, der selbsternannten Nazi-Jäger Simon Wiesenthal als "unbegabt, egomanisch, renommeesüchtig" entlarvt wird, "der …Dinge behauptet, die er hinterher nicht bewiesen kann." Kreisky wird mit den Worten zitiert: "Wiesenthal ist ein jüdischer Faschist."

Dr. Frank Kretzschmar

Das Ermittlungsverfahren gegen Claude Lanzmann u.a. wird bei der Staatsanwaltschaft Hamburg unter dem Aktenzeichen 7101 Js 676 / 10 geführt.


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